Anforderungen:
Wer einen Listenhund halten möchte, muss:
1. die Haltung des Hundes beim zuständigen Veterinäramt anzeigen und unterliegt der Kennzeichnungspflicht des Hundes,
2. die Haltung unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien, sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen,
3. innerhalb von 8 Wochen ein Führungszeugnis, gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes einreichen,
4. einen Nachweis über seine Sachkunde, sowie die Unbedenklichkeitserklärung über den Hund beim Veterinäramt einreichen,
5. die Unbedenklichkeit des Hundes innerhalb von 8 Wochen nach erreichen des 15. Lebensmonat über einen Wesenstest nachweisen,
6. ihn ab dem 7. Lebensmonat grundsätzlich mit Maulkorb führen.
Zusammenfassung:
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Führungszeugnis (ohne Vorstrafen)
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Sachkundenachweis
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Nachweis über bestandenen Wesenstest
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Impfpass- Impfnachweis
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Nachweis über die Registrierung des Microchips
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Nachweis über eine Haftpflichversicherung
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DogTraining4Life Service:
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